Stufenplan des BTV bei Inzidenz über 35

Der BTV hat am 26.08.2021 einen Stufenplan auf Basis der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. 

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr gilt folgende Regelung:

Tennis im Außenbereich ist ohne Test erlaubt, Tennis im Innenbereich nur mit Testnachweis*

Die Nutzung von Duschen und Umkleiden ist erlaubt, Gastronomie in geschlossenen Räumen nur mit Testnachweis*

 *Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines maximal 24 Stunden alten PCR- oder POC-Antigentests mitzuführen.

 Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

 a) asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises oder Genesenennachweises sind

 b) Kinder bis zum 6. Geburtstag und

 c) Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

 Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist Tennis im Außen- und Innenbereich ohne Test möglich. Die Nutzung von Duschen und Umkleiden ist erlaubt sowie die Innen- und Außengastronomie.

https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html