Corona-Update 15.12.2021

Ab dem 15.12.2021 gilt folgende Regelung:

  • 2G-Plus Indoor: Der Zugang zu Indoor-Sportstätten darf nur durch Sportler erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen oder „geboostert“ (gilt ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung) sind.
  • 2G Outdoor: Der Zugang zu Outdoor-Sportstätten darf nur durch Sportler erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen sind.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus (Diese Ausnahmeregelung wird zunächst bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 weitergewährt!), ungeimpfte Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.

https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html