(11.01.2021)
Die 15. BayIfSMV wird mit Gültigkeit ab 12.01.2022 in einigen Punkten, die auch den Tennissport betreffen, angepasst:
- Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).
- Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Ungeimpfte Kinder ab 14 Jahren allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.