Die Bayerische Staatsregierung hat den organisierten Freizeitsport auf Sportstätten unter freiem Himmel gänzlich untersagt. Grundlage dafür ist die >>9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Das heißt: Tennis ist in Bayern nicht nur in der Halle, sondern nun auch auf den Freiplätzen offiziell verboten. Nur Profis und Kaderathleten dürfen überhaupt noch spielen. An dieser Tatsache hat auch die Vorlage der >>10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 9. Dezember 2020 nichts geändert.
Wir haben für diese Entscheidung keinerlei Verständnis. Waren es zunächst die Fitness-Studios, wird der Tennissport für die Schließung der bayerischen Skigebiete in Mithaftung genommen.
Da die Staatsregierung eine differenzierte Betrachtungsweise bzgl. des Infektionsschutzes grundsätzlich ablehnt, haben wir gemeinsam mit dem TC RW Gerbrunn – wie angekündigt – den Klageweg beschritten (>>siehe News).
Der Status Quo.
1. Tennisanlagen
- Tennisanlagen sind geschlossen
- Die Vereinsgastronomie ist geschlossen
- Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt.
- Mitgliederversammlungen und Vorstands-, oder Gremiensitzungen sind verboten.
- Ausnahme: Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen. Es erhalten nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind. Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist.
3. Winterrunde
- Ab wann in Bayern ein Indoor-Wettspielbetrieb für Individual-Sportarten wieder zulässig sein wird, ist derzeit nur schwer einzuschätzen. Wir möchten zwar so viele Begegnungen wie möglich spielen lassen bzw. ausgesetzte Begegnungen umplanen, müssen aber leider die aktuelle Entwicklung noch abwarten.
- Der BTV und die Bezirke haben daher beschlossen, bis auf Weiteres alle Begegnungen der Winterrunde 2020/21 auszusetzen. Sobald die Rahmenbedingungen eine Fortführung der Winterrunde zulassen, werden wir Sie über die Umplanung der bis dahin ausgefallenen Begegnungen umgehend informieren. Bis dahin bitten wir Sie, von selbstständigen Verlegungen Abstand zu nehmen.
4. Turniere
- Alle Turniere im BTV mit DTB- und oder LK-Wertung ab dem 02.11. bis vorerst 20.12.2020 müssen seitens Turnierveranstalter abgesagt werden, weil die behördlichen Rahmenbedingungen des aktuell geltenden Lockdowns keine Indoor-Sportveranstaltungen zulassen.
- Auch nach dem 20.12. scheint eine Fortführung des aktuell geltenden Lockdowns bis mindestens zum Ende der Weihnachtsferien (10.01.2021) sehr wahrscheinlich und daher ist es eher unwahrscheinlich, dass bis zu diesem Termin Hallentennisturniere durchgeführt werden dürfen.
5. Aus- und Fortbildungen
- Alle geplanten Termine der Traineraus- und -fortbildung bzw. Stuhl- und Oberschiedsrichteraus- und -fortbildung auf BTV- und Bezirksebene entfallen ab 02. November bis zum Jahresende und werden nach Möglichkeit neu terminiert.
- Alle ab Januar 2021 vorgesehene Veranstaltungen sollen derzeit wie geplant stattfinden. Die Anmeldung für die vorgenannten Veranstaltungen ist ausschließlich über den Veranstaltungskalender im BTV-Portal möglich.
6. Vereinsberatung
- Ob persönliche Termine der BTV-Vereinsberatung im November durchgeführt werden können, wird individuell geklärt.
- Vereinstreffen finden online statt. Auch Online-Seminare werden selbstverständlich durchgeführt. Bitte informieren Sie sich >>hier im Veranstaltungskalender des BTV-Portals.
7. Talentförderung und Leistungssport
- Wie die geplanten Maßnahmen im Bereich Talentförderung / Leistungssport umgesetzt werden, erfahren die Eltern der Jugendlichen in gesonderten Mailings.
Bitte beachten Sie auch die Verordnungen auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Bitte beachten Sie, dass weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden – abhängig von der Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes – von obigen Maßnahmen unberührt bleiben.